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Saatgutverordnung abgeschmettert

Ernährungssouveränität setzt das Recht auf eigenes Saatgut voraus
Ernährungssouveränität setzt das Recht auf eigenes Saatgut voraus

Die Saatgutverordnung ist abgeschmettert
Ein Bericht von Victoria Zedlacher für GLOBAL 2000 und ARCHE NOAH

Das EU-Parlament in Straßburg hat am 11. März mit einer Mehrheit von 511 Stimmen gegen 130 Stimmen beschlossen, die EU-Saatgutverordnung zurück zur Kommission zu schicken. Zwei Monate vor der EU-Wahl erteilten die EU-Abgeordneten diesem umstrittenen Regelwerk die Absage.

Bis zum letzten Moment war der Ausgang der Abstimmung offen geblieben. Doch der Apell der BürgerInnen hat gewirkt: in der vergangenen Woche haben rund 50.000 Menschen E-Mails an das Parlament geschrieben und eine Zurückweisung gefordert. Diese Beispiel zeigt: Wir alle können EU-Gesetzgebung mitgestalten, wenn wir uns rechtzeitig einbringen.

Die EU-Kommission muss nun beim nächsten Entwurf die Vielfalt zum anerkannten Standard machen.

Die EU-Saatgutverordnung war am 6. Mai 2013 unter heftigem Protest der Öffentlichkeit und lautem Jubel der Industrie veröffentlicht worden. EU-weit unterschrieben rund 800.000 Menschen Petitionen gegen die Verordnung, allein in Österreich unterstützen rund 400.000 Menschen die Petition „Freiheit für die Vielfalt“ Mehr lesen

EU-Saatgutverordnung: Erstanalyse – Vielfalt bleibt gefährdet!

70 Sorten sind bereits im Zulassungsverfahren, darunter so bekannte wie "Green Zebra", "Gelbe Dattelweintomate" und "Roter Augsburger"
70 Sorten sind bereits im Zulassungsverfahren, darunter so bekannte wie „Green Zebra“, „Gelbe Dattelweintomate“ und „Roter Augsburger“

EU-Saatgutverordnung: Erstanalyse – Vielfalt bleibt gefährdet!
Ein Bericht von Victoria Zedlacher im Namen von ARCHE NOAH und GLOBAL 2000

Kurz nach der Veröffentlichung des Vorschlags zur neuen Saatgutverordnung der EU machte sich positive Stimmung in der Politik breit: Der Vorschlag biete ausreichend Möglichkeiten für alte und seltene Sorten und die Vielfalt in der Landwirtschaft sei damit gut berücksichtigt. Wir haben den neuen Vorschlag nochmals unter die Lupe genommen.

Denn, der Knackpunkt bleibt, dass die neue Gesetzgebung nun auch den nicht-kommerziellen Bereich regeln soll. Saatgut darf nur noch unter Auflagen weitergegeben werden. Selbst Privatpersonen müssen Etikettierungsvorschriften einhalten, wenn sie Saatgut gegen Geld weitergeben wollen. Für Landwirte ist es noch strenger geregelt; sie dürfen Saatgut ohne Auflagen nicht einmal herschenken. Eine große Hürde ist die behördliche Registrierung. Unsere Behörden sollen bestimmen, welche Sorten erhältlich sein sollen, und welche nicht. Ohne Registrierung darf Saatgut nur in kleinen Mengen verkauft werden. Besonders für LandwirtInnen und kleine Betriebe wird eine unmögliche Hürde geschaffen. Somit bleiben die alten und seltenen Sorten im Nischenmarkt, die Vielfalt wird abgedrängt und die Agrarkonzerne diktieren mit ihren Einheitsprodukten, was auf unsere Teller kommt.

Deshalb müssen wir weiter daran arbeiten, damit alte und seltene Sorten aus dieser unverhältnismäßigen Regulierung ausgenommen werden.

Im Detail können Sie sich Änderungen, Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zur EU-Saatgutverordnung auf global2000.at und saatgutpolitik.arche-noah.at ansehen. Wir bleiben dran!


PS: ARCHE NOAH und GLOBAL 2000 veranstalten am 13.6.2013 ab 16 Uhr einen Vielfalts Flashmob im Sigmund Freud Park in Wien;Vor Ort können beim Arche Noah Stand natürlich auch Saatgut und Stecklinge getauscht werden. Schnell, einfach und unbürokratisch.